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Unter Legalisation versteht man die Bestätigung der Echtheit eines Dokumentes durch das Konsulat des Landes, in dem dies verwendet werden soll. In manchen Fällen ist die Beglaubigung der Urkunde aufgrund bilateraler Verträge nicht notwendig.

Wenn ein Bestimmungsland eines Dokuments dem "Haager Abkommen" beigetreten ist (www.hcch.net), wird die Beglaubigung des Dokuments in der Schweiz durch Staatskanzleien oder durch die Bundeskanzlei durch Anbringen einer Apostille vorgenommen. Das Dokument muss dann nicht mehr der Botschaft/dem Konsulat vorgelegt werden. Wir sind Ihnen auch gerne behilflich bei Fragen, welche im Zusammenhang mit der Apostille auftreten.

Liste der Länder, welche die Apostille verlangen
(zum download)

 

Staats-/Bundeskanzlei

Die Staatskanzlei beglaubigt: Notar, Kantonschemiker, Handelskammer des jeweiligen Kantons. Einige Staatskanzleien beglaubigen die Firmenunterschriften direkt.

Die Bundeskanzlei beglaubigt: Staatskanzleien der Kantone, Swissmedic, Institut für geistiges Eigentum, Bundesamt für Justiz sowie weitere Bundesbehörden.